Dienstreise beantragen
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Beschäftigte, die im dienstlichen Auftrag reisen, müssen ihre Reise vorab genehmigen lassen. Diese Seite führt Sie durch die Antragstellung — von der Vorabgenehmigung bis zur Weiterleitung an die Reisestelle.
Wer muss eine Dienstreise beantragen?
Eine Dienstreise liegt vor, wenn Sie Ihren regelmäßigen Arbeitsort aus dienstlichem Anlass verlassen — etwa für Konferenzen, Projekttreffen, Feldforschung oder Gremiensitzungen. Antragsberechtigt sind alle Beschäftigten sowie Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler mit gültigem Vertragsverhältnis.
Reichen Sie Ihren Antrag spätestens fünf Arbeitstage vor Reisebeginn ein. Bei Auslandsreisen gilt eine Frist von zehn Arbeitstagen.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das Antragsformular im Reisemanagement-Portal (Profi).
- Erfassen Sie Reiseziel, Zeitraum und den dienstlichen Anlass.
- Hinterlegen Sie die Kostenstelle bzw. das Drittmittelprojekt zur Finanzierung.
- Fügen Sie Belege wie Einladung, Programm oder Tagungsanmeldung bei.
- Senden Sie den Antrag zur Genehmigung an Ihre vorgesetzte Person.
Genehmigung und Bearbeitung
Nach dem Absenden wird Ihr Antrag in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen von Ihrer vorgesetzten Person geprüft und genehmigt per Hauspost. Anschließend übernimmt die Reisestelle die Buchung von Bahn, Flug und Unterkunft, sofern Sie dies im Antrag angefordert haben.
Nach der Reise

Bordkarten und Tickets bitte für die Abrechnung aufbewahren.
Reichen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Rückkehr die Reisekostenabrechnung ein. Bewahren Sie alle Originalbelege auf — Tickets, Hotelrechnungen und Bewirtungsbelege werden für die Erstattung benötigt.